Honorar - Rechtsanwalt Andreas Jacke - Singen

Honorar

Die Abrechnung der Anwaltsvergütung erfolgt in Deutschland entweder nach den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder aufgrund einer Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.
Die gesetzlichen Gebühren der Rechtsanwaltschaft sind geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für verschiedene Tätigkeiten des Rechtsanwalts gibt es unterschiedliche Gebührensätze. Die Höhe der anfallenden Gebühr ist in den meisten Fällen (insbesondere im Zivilrecht) abhängig vom Streitwert. Die Höhe der jeweiligen Gebühren kann einer Gebührentabelle entnommen werden.

Besuchen Sie die Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer. Hier erhalten Sie umfassende Informationen zum Thema Kosten und Gebühren.
Berechnungen von Anwaltsgebühren für Standardfälle und anderes finden Sie auf der folgenden Seite: www.rechtsanwaltsgebuehren.de/

Ich verspreche Ihnen:

Sie bereits zu Beginn des Mandats, also bei der ersten Besprechung, über die in Ihrer Sache anfallenden Anwaltsgebühren und ggf. Gerichtsgebühren klar zu informieren.

Prozesskostenhilfe

Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sein die Kosten eines Rechtsstreits aufzubringen, berate ich Sie gerne über die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen und deren Voraussetzungen. Die Prozesskostenhilfe ist die staatliche Hilfe im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Neben der Bedürftigkeit des Antragstellers ist Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, dass die Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint.
Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben alle Menschen, die in Deutschland leben.

Dies gilt selbstverständlich auch für Ausländer, soweit die Angelegenheit einen Bezug zum Inland hat.
Voraussetzung ist jedoch, dass Sie nach "Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können" und "dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint". Geregelt ist die Prozesskostenhilfe in §§ 114 ff. Zivilprozessordnung (ZPO).

Beratungshilfe

Auch bei geringem Einkommen können Sie Zugang zu Rechtsberatung und Gerichten erhalten. Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe beanspruchen. Geregelt ist die Beratungshilfe im Beratungshilfegesetz (BerHG). Die Beratungshilfe ist für den Bürger kostenlos. Der Rechtsanwalt kann jedoch eine Gebühr von 10,00 EUR verlangen. Auch über diese Möglichkeiten berate ich Sie gerne unverbindlich.

Die Grund-Voraussetzungen der Beratungshilfe sind in § 1 BerHG geregelt, der folgenden Wortlaut hat:

(1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn

1. der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann,
2. nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist,
3. die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist.

(2) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sind gegeben, wenn dem Rechtsuchenden Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren wäre.